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EU Circular Economy Act: Kommission bereitet EU-weit einheitliche End-of-Waste-Kriterien für Metalle vor

Im Vorfeld des für Herbst 2026 angekündigten Gesetzespakets EU Circular Economy Act (EU-CEA) bereitet die EU-Kommission einheitliche Abfallende-Kriterien für Metallschrott vor. Damit sollen Binnenmarkthürden abgebaut und der grenzüberschreitende Einsatz von Sekundärmetallen vereinfacht werden.

EU Circular Economy Act: Kommission bereitet EU-weit einheitliche End-of-Waste-Kriterien für Metalle vor
Harmonisierter Sekundärrohstoffmarkt:

Geplante harmonisierte End-of-Waste-Kriterien auf EU-Ebene sollen rechtliche Unsicherheiten beim grenzüberschreitenden Handel von aufbereitetem Metallschrott beseitigen.

Die Europäische Kommission arbeitet an der Ausgestaltung des EU Circular Economy Act (EU-CEA), dessen Legislativvorschlag im zweiten Halbjahr 2026 erwartet wird. Ein Schwerpunkt der Initiative ist die geplante Harmonisierung der Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft (End-of-Waste) für wichtige Sekundärrohstoffe; konkrete Kriterien für Metalle befinden sich noch in der Konsultationsphase.

Hintergrund sind fortbestehende Hemmnisse im EU-Binnenmarkt: Ungleiche nationale Regelungen führen bislang dazu, dass aufbereiteter Schrott in einem Mitgliedstaat als Produkt gilt, im Nachbarland aber weiterhin als Abfall eingestuft wird. Mit EU-weit einheitlichen Standards soll aufbereitetes Metall künftig schneller Produktstatus erlangen und ohne langwierige Abfallbürokratie gehandelt werden können.

Parallel prüft die Kommission begleitende Instrumente wie mögliche Mindesteinsatzquoten für Rezyklate sowie Anreize über grüne öffentliche Beschaffung. Branchenverbände in Deutschland und Österreich unterstützen den Vorstoß zur Entbürokratisierung, fordern jedoch praxistaugliche Qualitätsnachweise ohne übermäßige Zertifizierungsbürden für mittelständische Recycler.

Für deutsche Schrotthändler: Deutsche Metallverwertungshändler profitieren von künftig rechtssicheren Produktdefinitionen beim Verkauf von aufbereitetem Schrott ins EU-Ausland, müssen sich jedoch auf harmonisierte Qualitäts- und Auditsysteme einstellen.

Für österreichische Schrotthändler: Österreichische Schrottexporteure erhalten höhere Rechtssicherheit bei der Belieferung europäischer Stahl- und Metallwerke, da abfallrechtliche Sonderbestimmungen an Grenzübertritten für zertifizierten Schrott entfallen könnten.

Ref: RR-20260907-02

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