EU-Kommission veröffentlicht Entwurf der Nicht-OECD-Länderliste: Schlüsselmärkte für Metallschrott drohen ab Mai 2027 zu entfallen
Die EU-Kommission hat den Entwurf der Positivliste für Abfallexporte in Nicht-OECD-Staaten vorgelegt. Wichtige Importländer für Stahlschrott und NE-Metalle wie Indien, Pakistan und Ägypten wurden darin abgelehnt.
Wichtigen Ausfuhrmärkten für europäischen Stahl- und Metallschrott droht ab dem 21. Mai 2027 ein vollständiges Exportverbot.
Am 18. September 2026 hat die Europäische Kommission den Entwurf der Positivliste zugelassener Nicht-OECD-Staaten gemäß der EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 veröffentlicht. Aus dem Verordnungsentwurf geht hervor, dass Anträge von zentralen Empfängerländern wie Indien, Pakistan, Ägypten, Marokko und Bangladesch für die Weiterbelieferung mit Eisen- und NE-Metallschrott aus der EU nicht stattgegeben wurde.
Grund für die Nichteinstufung ist die strenge Auslegung der EU-Kommission hinsichtlich der umweltgerechten Behandlung in den Empfängerstaaten. Schrott- und Metallabfälle werden aufgrund potenzieller Anhaftungen und Verarbeitungsrisiken unter erhöhte Prüfvorbehalte gestellt. Europäische Recyclingverbände wie Recycling Europe (EuRIC) haben die Entscheidung umgehend scharf kritisiert, da sie die europäische Recyclingbranche von zentralen globalen Rohstoffmärkten abzuschneiden droht.
Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf können von betroffenen Wirtschaftskreisen bis zum 16. Oktober 2026 bei der Kommission eingereicht werden. Die Veröffentlichung der finalen Positivliste soll bis Ende 2026 erfolgen. Die Ausfuhrbeschränkungen für nicht gelistete Nicht-OECD-Staaten treten am 21. Mai 2027 in Kraft.
Für deutsche Schrotthändler: Deutsche Metallschrotthändler müssen ihre Exportwege in Nicht-OECD-Staaten vorausschauend überprüfen. Sollten Schlüsselmärkte wie Indien oder Ägypten ab Mai 2027 wegfallen, drohen Mengenüberschüsse und Preisdruck im Binnenmarkt.
Für österreichische Schrotthändler: Für österreichische Recycler und Händler verengt der Entwurf die internationalen Absatzkanäle. Betriebe sollten die Konsultationsphase nutzen und sich auf eine stärkere Ausrichtung auf Verwertungswege innerhalb der EU sowie in OECD-Ländern einstellen.
Ref: RR-20260921-04