Österreich ändert EDM-Pfad für Verbringungen der Grünen Liste und setzt auf DIWASS-Direktanbindung
Das österreichische Umweltministerium (BMLUK) kündigt eine wesentliche Änderung bei Verbringungen nicht notifizierungspflichtiger Abfälle der Grünen Liste an: Die Erfassung erfolgt künftig direkt über DIWASS statt im EDM.
Abwicklungen von Anhang-VII-Verbringungen der Grünen Liste werden in AT entgegen früherer Pläne nicht ins EDM integriert, sondern direkt an das EU-System DIWASS angebunden.
Wie die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sowie behördliche Informationsdienste mitteilen, hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) die Abwicklungsstrategie für grenzüberschreitende Verbringungen der Grünen Liste (Artikel 18 VVA) angepasst.
Entgegen der ursprünglichen Konzeption wird die Eingabemaske für das Begleitformular nach Anhang VII nicht eigenständig im österreichischen Elektronischen Datenmanagement (EDM / eVerbringung) umgesetzt. Stattdessen sollen österreichische Händler und Transporteure die Daten künftig direkt in die Benutzeroberfläche des zentralen EU-Systems DIWASS einpflegen.
Das BMLUK plant nach aktuellen Angaben einen Testbetrieb der entsprechenden DIWASS-Funktionen für den Herbst 2026, bevor der produktive Betrieb zum Jahresbeginn 2027 startet. Bis dahin gelten die Übergangsregelungen zur Nutzung der Papieform bzw. der vereinfachten EDM-Stammdatenübertragung weiter.
Für deutsche Schrotthändler: Deutsche Schrotthändler, die Metallschrotte (Grüne Liste) nach Österreich liefern oder aus Österreich beziehen, müssen bei den EDV-Schnittstellen berücksichtigen, dass österreichische Partner für Anhang VII direkt mit DIWASS arbeiten.
Für österreichische Schrotthändler: Österreichische Sekundärrohstoff- und Metallhändler müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter und Transporteure für die Nutzung der DIWASS-Maske ab Herbst 2026 vorbereitet und im EDM mit gültigen EORI- und Notifizierungskontakten registriert sind.
Ref: RR-20260917-02